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Martin Donat

Albert Hofmann, LSD und der Bicycle Day. Wir klären auf.

Fahrradgeschichte

Am 19. April 1943 trat der Chemiker Albert Hofmann zu einer ganz besonderen Radtour an: Er pfiff sich eine Ladung LSD rein, das er vor ein paar Jahren entdeckt hatte, um herauszufinden, ob es nicht vielleicht doch eine Wirkung auf den menschlichen Organismus ausüben könnte. Und wie das gewirkt hat! Er selbst beschrieb das in seinem Albert Hofmann LSD Versuchsprotokoll so.

Albert Hofmann LSD Versuchsprotokoll: Ein Auszug

„Ich konnte nur noch mit grösster Anstrengung verständlich sprechen, und bat meine Laborantin, die über den Selbstversuch informiert war, mich nach Hause zu begleiten. Schon auf dem Heimweg mit dem Fahrrad […] nahm mein Zustand bedrohliche Formen an. Alles in meinem Gesichtsfeld schwankte und war verzerrt wie in einem gekrümmten Spiegel. Auch hatte ich das Gefühl, mit dem Fahrrad nicht vom Fleck zu kommen. Indessen sagte mir später meine Assistentin, wir seien sehr schnell gefahren.

[Zu Hause angelangt] wurden Schwindel und Ohnmachtsgefühl zeitweise so stark, dass ich mich nicht mehr aufrecht halten konnte und mich auf ein Sofa hinlegen musste. Meine Umgebung hatte sich nun in beängstigender Weise verwandelt. […] die vertrauten Gegenstände nahmen groteske, meist bedrohliche Formen an. Sie waren in dauernder Bewegung, wie belebt, wie von innerer Unruhe erfüllt. Die Nachbarsfrau […] war nicht mehr Frau R., sondern eine bösartige, heimtückische Hexe mit einer farbigen Fratze. etc. etc.“ (Quelle: Albert Hofmann LSD Selbstversuchs-Protokoll)

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Albert Hofmann war Chemiker und entdeckte 1943 im Selbstversuch die halluzinogene Wirkung von LSD. Geschadet hat es ihm offenbar nicht: Er wurde 102 Jahre alt!

Aus dieser Anekdote heraus kamen ein paar offensichtliche Anhänger der Hofmannschen Selbstversuche auf die findige Idee, diesen Tag fortan als Bicycle Day zu zelebrieren. Ob man nun LSD gut findet oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Was wir gut finden ist ein Bicycle Day! Wir feiern den am liebsten täglich. Ganz ohne Drogen übrigens.

Der Pressedienst Fahrrad hat das Thema nochmal ein bisschen weiter gedacht und zum 75-jährigen Jubiläum des „Feiertages“ ein paar Fragen an Franziska Klöpf gerichtet, die sich als Rechtsanwältin bei der Fahrradrechtsberatung Bikeright von Berufs wegen bestens mit Radfahren auf Drogen auskennt. Ob es wohl okay ist, wie Albert Hofmann LSD zu konsumieren und sich anschließend auf eine große Radtour aufzumachen?

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Franziska Klöpf ist Anwältin in der Fahrradrechtsberatung Bikeright. Foto: www.bikeright.de | pd-f

Interview mit Rechtsanwältin Franziska Klopf zum Thema: Radfahren unter Drogeneinfluss

pressedienst-fahrrad: Am 19. April 1943, also vor 75 Jahren, fuhr der Schweizer Chemiker Albert Hofmann in Basel unter dem Einfluss von LSD mit dem Fahrrad nach Hause. Wäre solch eine Fahrt unter Drogeneinfluss heute noch erlaubt?

Franziska Klöpf: „Auf keinen Fall. Dies ist unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes heute nicht erlaubt. Die Herstellung und der Konsum von chemischen Stoffen und Verbindungen wie Albert Hofmanns LSD sind in Deutschland nicht gestattet. Ob es sich sogar um ein strafrechtlich relevantes Vergehen handelt, hängt vom Einzelfall ab. § 316 des Strafgesetzbuches kann hier zum Einsatz kommen.

Darin heißt es: Wer durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belangt. Wenn in diesem Zusammenhang sogar die Gefährdung anderer Menschen oder Sachen mit auftritt, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden.“

pd-f: Hofmann hat sich zeit seines Lebens dafür ausgesprochen, klassische Psychedelika wie LSD aus der Drogendiskussion herauszulösen, da sie kein Suchtpotenzial aufweisen würden. Welche Folgen hätte eine Legalisierung für den Straßenverkehr?

Klöpf: „Aus rechtlicher Sicht würde dann natürlich keine Ordnungswidrigkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen und es wäre auch keine strafrechtliche Relevanz mehr gegeben. Dennoch müsste man sagen, dass die Fahreigenschaften durch den Drogenkonsum deutlich beeinträchtigt werden. Welche Folgen dies für den Straßenverkehr hätte, ist nur schwer einzuschätzen. Persönlich kann ich die Forderung von Herrn Hofmann deshalb nicht teilen.“

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Auf dem Rad bitte nur ohne Drogen! Besonders in der Stadt. Foto: www.sram.com | pd-f

pd-f: Welche Strafen drohen, wenn man unter Drogeneinfluss beim Radfahren von der Polizei kontrolliert wird? Hat eine Feststellung auch Auswirkungen auf den Führerschein?

Klöpf: „Neben dem bereits genannten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie einem möglichen Verfahren nach § 316 des Strafgesetzbuches kann die Polizei zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 Strafgesetzbuch kommt nicht in Betracht, da hier die Rede von Kraftfahrzeugen ist. Fahrräder fallen nicht darunter. Dasselbe gilt für ein Fahrverbot, das die Fahrerlaubnisbehörde nach § 25 Strafverkehrsgesetz aussprechen kann.“

pd-f: Wer haftet, wenn ein Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geschieht?

Klöpf: „Die Haftungsfrage bei einem Unfall ist unabhängig davon, ob der Radfahrer unter Drogeneinfluss stand oder nicht. Bei einem Unfall zwischen Auto und Fahrrad hat der Autofahrer in der Regel immer eine Teilschuld. Der Grund ist die sogenannte Betriebsgefahr: Ein Auto ist gefährlicher als ein Fahrrad. Beim Fahren unter Drogeneinfluss kommt jedoch auch ein Mitverschulden des Radfahrers in Betracht. Dann hängt es vom Einzelfall ab, wer in welchem Umfang für den Unfall verantwortlich war. Wird dem Radfahrer nachgewiesen, dass der Unfall durch eine grobe Verkehrswidrigkeit aufgrund von Drogenkonsum zustande kam, kann es passieren, dass er allein die Kosten tragen muss.“

pd-f: Hofmann schreibt über seine Erfahrungen bei der Fahrradtour: „Schon auf dem Heimweg mit dem Fahrrad nahm mein Zustand bedrohliche Formen an. Alles in meinem Gesichtsfeld schwankte und war verzerrt wie in einem gekrümmten Spiegel. Auch hatte ich das Gefühl, mit dem Fahrrad nicht vom Fleck zu kommen. Indessen sagte mir später meine Assistentin, wir seien sehr schnell gefahren.“ Dann lieber doch das Fahrrad stehen lassen und nicht wie Albert Hofmann LSD schlucken, bevor es losgeht?

Klöpf: „Fahrrad fahren ist doch von sich aus schön. Da braucht es keine weiteren Drogen. Deshalb sollte man lieber auf die Drogen verzichten, sich auf das Fahrrad setzen und die Eindrücke genießen.“

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